Die bayerische Staatsregierung hat alle für unsere Veranstaltungen relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutzschutz.
Damit können wir Schutzmaßnahmen auch in unsere Gottesdiensten, Gruppen und Kreisen in verantwortliche Weise zurückfahren.